Betriebstechnik / Produkttechnik


Tischler- und Schreinerbetriebe müssen mit den technischen Entwicklungen in ihrer Branche Schritt halten, um sich am Markt zu behaupten. Neue Werkstoffe und Beschläge, computergesteuerte und vernetzte Maschinen, sich ständig wandelnde Gesetze und Vorschriften - die Anforderungen und der Anpassungsbedarf steigen stetig.

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Die meisten betrieblichen Aufgaben erledigen Betriebsinhaberinnen und -inhaber aus eigenem Wissen und eigener Erfahrung heraus. Allerdings stehen immer wieder Entscheidungen an, die tief ins Betriebsgeschehen eingreifen und zum Teil hohe Investitionen erfordern. Hier hilft die Beratungsstelle von Tischler Nord Niedersachsen/Bremen mit ihrer umfassenden branchenspezifischen Beratungskompetenz – eine Leistung, die an anderer Stelle teuer bezahlt werden muss. Zu den typischen Beratungsthemen zählen:

  • Produkttechnik – Fenster, Fassaden, Türen, Treppenbau, Möbel- und Innenausbau, Bauphysik usw.
  • Fertigungsverfahren – Oberflächentechnik und Fertigungsplanung.
  • Digitalisierung – Prozesse.
  • Normen Gesetze und Regelungen –  Auskunft und Beratung zu Wärmeschutz, Schallschutz, VOB, DIN-Normen, Gewerbeabfallverordnung, Produktkennzeichnung (CE, PEFC, FSC), Landesbauordnung, Bundesimmisionsschutzgesetz usw.
  • Planung und Fertigung - Unterstützung bei technischen Fragen zur EDV im Büro, in Arbeitsvorbereitung und Produktion, beim CAD/CAM-Einsatz oder bei CNC-Technik.
  • Optimierung – Analyse und Anpassung von Prozessen und Arbeitsabläufen im Unternehmen.
  • Zeitwertermittlung – Feststellung tatsächlicher Maschinenwerte für Übergaben, Bankgespräche, Versicherungen, Investitionsentscheidungen.
  • Investitionsentscheidung – Investitionsbedarfsermittlung, Rentabilitäts- und Stundensatzberechnung.
  • Energieeffizienz - Optimierung von Absaugung, Druckluft und Beleuchtung.
  • Abfallentsorgung - Hilfestellung bei Verordnungsfragen und Entsorgungsdokumentation.
  • Arbeitsschutz – Umwelt- und Gesundheitsschutz.

Downloads (Merkblätter und Checklisten)

Seit dem 1. August 2017 gilt für Erzeuger und Besitzer von Bau- und Abbruchabfällen  und von gewerblichen Siedlungsabfällen die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Sie hat das Ziel, die stoffliche gegenüber der thermischen Verwertung zu stärken. Deshalb muss bei der Entsorgung jetzt noch stärker als bisher auf die Trennung der einzelnen Abfallarten geachtet werden.

Abfallfraktionen

Gewerbliche Siedlungsabfälle
(§ 3 GewAbfV)
Bau- und Abbruchabfälle
(§ 8 GewAbfV)
  1. Papier, Pappe und Karton
  2. Glas
  3. Kunststoffe
  4. Metalle
  5. Holz
  6. Textilien
  7. Bioabfälle
  8. Weitere haushaltsähnliche Abfälle [siehe §§ 2 und 3]


 

  1. Glas (Abfallschlüssel 17 02 02)
  2. Kunststoff (Abfallschlüssel 17 02 03)
  3. Metalle, einschließlich Legierungen
  4. Abfallschlüssel 17 04 01 bis 17 04 07 und 17 04 11),
  5. Holz (Abfallschlüssel 17 02 01)
  6. Dämmmaterial (Abfallschlüssel 17 06 04)
  7. Bitumengemische (Abfallschlüssel 17 03 02)
  8. Baustoffe auf Gipsbasis (Abfallschlüssel 17 08 02)
  9. Beton (Abfallschlüssel 17 01 01),
  10. Ziegel (Abfallschlüssel 17 01 02) und
  11. Fliesen und Keramik (Abfallschlüssel 17 01 03).

 Weitere branchenspezifische Fragen, insbesondere

  • zur Entsorgung alter Fenster,
  • zu geforderten Dokumenten und Nachweisen,
  • zu Ausnahmen,
  • zur Verbrennung von Holzresten,

beantwortet die Fachinformation zur Gewerbeabfallverordnung.

Fachinformation zur Gewerbeabfallverordnung
ZDH Information Gewerbeabfallverordnung